Eine „Ausbildung“ ist die Vorbereitung auf einen staatlich geregelten und geschützten Ausbildungsberuf. Sie umfasst eine breit angelegte Grundbildung und die curriculare Vermittlung der für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang (Curriculum). Auch die Ausbildungen selbst sind in Aufbau und Inhalten staatlich geregelt. In diesem Sinne spricht man z.B. von der „Ausbildung“ zum Diplom-/Master-Psychologen, Verhaltenstherapeuten, Psychoanalytiker oder Tiefenpsychologen.
„Weiterbildung“ ist die Wiederaufnahme organisierten Lernens mit dem Ziel der Spezialisierung einer bereits vorhandenen Berufsqualifikation zum Erwerb der Fähigkeiten zur Tätigkeit in spezifischen Bereichen. Auch eine Weiterbildung ist in der Regel curricular strukturiert. Sie schließt mit einem Zertifikat oder einer einfachen Teilnahmebescheinigung ab. Veranstalter können Hochschulen, Fachhochschulen, aber auch private Weiterbildungseinrichtungen unterschiedlicher Träger sein. Die Weiterbildung für Psychotherapeuten, Ärzte und Zahnärzte wird von den Psychotherapeuten-, Ärzte- und Zahnärztekammern der Länder geregelt (für Psychotherapeuten ist die Weitbildung z.Z. noch nicht in allen Bundesländern verbindlich geregelt). Für Ärzte gibt es Weiterbildungen zum Facharzt, für Schwerpunkte und Zusatzbezeichnungen (z.B. „Facharzt für Neurologie/Psychiatrie“, „Schwerpunkt Kinder-Jugendmedizin“ oder „Zusatzbezeichnung Psychotherapie“).
Der Begriff „Fortbildung“ ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Fortbildung erfolgt im Rahmen eines ausgeübten Berufs und zielt auf die Erhaltung, Erweiterung und technische Anpassung der Qualifikationen, die in der Ausbildung erworben wurden. Sie dient dazu, die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten, zu erweitern und an die fachlichen Entwicklungen anzupassen. Sie umfasst in der Regel eher kürzer dauernde berufsbegleitende Maßnahmen und auch Einzelveranstaltungen zu ausgewählten Themen, bestimmten Methoden, Krankheitsbildern usw. Die Teilnahme an Fortbildungen ist in den Berufsordnungen der Psychotherapeuten, Ärzte und Zahnärzte geregelt und vom Umfang her verbindlich vorgeschrieben. Im Rahmen der Kammern werden z.B. Fortbildungen in Hypnotherapie, NLP, Körperpsychotherapie oder EMDR.