Was ist der Gemeinsame Bundesausschuss?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung und legt damit fest, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Damit entscheidet er auch, für welche psychotherapeutischen Leistungen die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Der G-BA hat 13 stimmberechtigte Mitglieder:
- 1 Vorsitzender
- 2 unparteiische Mitglieder
- 5 Vertreter des Spitzenverbandes der Krankenkassen
- 5 Vertreter von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft
Daneben nehmen bis zu 5 Vertreter von Patientenverbänden an den Sitzungen teil. Sie haben Mitberatungs- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht.
Stimmberechtigte Mitglieder des G-BA sind z.Z. (Stand 16.12.2011):
- Dr. Rainer Hess, unparteiischer Vorsitzender
- Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied
- Dr. Josef Siebig, unparteiisches Mitglied
Vertreter des GKV-Spitzenverbands:
- Dr. Doris Pfeiffer
- Johann-Magnus v. Stackelberg
- Gernot Kiefer
- Dieter Niederhausen
- Holger Langkutsch
Vertreter der Leistungserbringer
- Dr. Andreas Köhler (KBV)
- Dr. Carl-Heinz Müller (KBV)
- Dr. Rudolf Kösters (DKG)
- Georg Baum (DKG)
- Dr. Jürgen Fedderwitz (KZBV)