Fragen zur Fortbildung

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Institut für Humanistische Psychotherapie (IHP)
Lernen durch Erleben

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[av_heading tag=’h1′ padding=’10‘ heading=’Fragen zur IHP-Fortbildung Trance-Arbeit‘ color=“ style=’blockquote modern-quote modern-centered‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=’subheading_below‘ subheading_size=’15‘ custom_class=“]
mit Zertifikat des IHP
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[av_heading tag=’h2′ padding=’36‘ heading=’Wie ist die Fortbildung aufgebaut?‘ color=“ style=’blockquote modern-quote modern-centered‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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 Die Fortbildung besteht aus

  • einem Einführungsvortrag (optional)
  • neun Wochenendseminaren, jeweils Fr 14-21 Uhr, Sa 9.30-13/14.30-17.30 Uhr:
    – drei Basisseminaren (B1-B3)
    – drei Aufbauseminaren (A1-A3)
    – drei Masterseminaren (M1-M3)
  • 10 dreistündigen Supervisionssitzungen, jeweils sonntags nach den Seminaren 10-13 Uhr
  • jeweils 2 Übungsgruppensitzungen zwischen zwei Seminaren (selbstorganisiert, kostenlos, Termine n.V.)

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[av_heading tag=’h2′ padding=’24‘ heading=’Wer kann teilnehmen?‘ color=“ style=’blockquote modern-quote modern-centered‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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An der Fortbildung Trance-Arbeit des Instituts für Humanistische Psychotherapie (IHP) können teilnehmen:

  • Heilpraktiker/innen, Heilpraktiker/inn/en für Psychotherapie,
  • Psycholog/inn/en, Psychotherapeut/innen,
  • Ärzt/innen, Zahnärzt/inn/en,
  • Student/innen dieser Fachrichtungen,
  • Kinder-Jugendlichen-Psychotherapeut/inn/en,
  • Angehörige von verwandten Berufen ggf. nach einem (kostenpflichtigen) persönlichen Vorgespräch zur Motivationsklärung.

Die Anwendung von Trance-Techniken zur Behandlung von psychischen Störungen oder von körperlichen Krankheiten ist Personen vorbehalten, die die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde haben. Diese kann entweder durch eine Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Arzt oder durch eine Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz erworben werden.

Die Anwendung von Trance-Techniken beispielsweise zur Entspannung, zur Selbsthilfe bei psychischen oder körperlichen Krankheiten, zur Geburtsvorbereitung, zur Prävention, zur Burnout-Prophylaxe, zur Stärkung der Immunabwehr, zur allgemeinen Vitalisierung, im Coaching, zur Selbsterfahrung, Persönlichkeitsentwicklung oder zur Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens ist berufsrechtlich gesehen jedem möglich (setzt aber von der fachlichen Kompetenz her ebenfalls ein gründliches Training voraus).

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[av_heading tag=’h2′ padding=’24‘ heading=’Gibt es für die Fortbildung ein Zertifikat?‘ color=“ style=’blockquote modern-quote modern-centered‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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Die Fortbildung schließt ab mit dem Zertifikat des Instituts für Humanistische Psychotherapie (IHP). Voraussetzungen dafür sind:

  • Teilnahme an allen 9 Seminaren,
  • Teilnahme an 10 dreistündigen Supervisionssitzungen,
  • 3 auf Video dokumentierte und in der Supervision vorgestellte und besprochene Trance-Sitzungen mit 3 unterschiedlichen Patient/inn/en,
  • die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde bzw. die Approbation als Psychotherapeut,
  • Teilnahme an 10 dreistündigen Sitzungen einer selbstorganisierten Übungsgruppe,
  • 25 Sitzungen à 50 Min. professionelle Trance-Selbsterfahrung bei einem qualifizierten Therapeuten,
  • Entrichtung der Zertifizierungsgebühr von € 50,-.

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[av_heading tag=’h2′ padding=’24‘ heading=’Kann man sich auch für einzelne Seminare anmelden?‘ color=“ style=’blockquote modern-quote modern-centered‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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Für Teilnehmer/innen ohne Vorerfahrung in Trance-Arbeit wird die Anmeldung für die komplette Serie empfohlen (bei Anmeldung für alle 9 Seminare en bloc ist die Teilnahmegebühr günstiger).

Teilnehmer/innen mit Vorerfahrung mit Trance-Arbeit können auch an einzelnen Seminaren teilnehmen (die Teilnahmegebühr ist dann etwas höher).
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[av_heading tag=’h2′ padding=’24‘ heading=’Grundbegriffe‘ color=“ style=’blockquote modern-quote modern-centered‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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  • Trance ist ein Sammelbegriff für alle veränderten Bewusstseinszustände, in denen man weder im alltäglichen Sinn wach ist noch schläft.
  • Trance-Arbeit ist die Arbeit mit und in veränderten Bewusstseinszuständen.
  • Unter Hypnose versteht man einerseits einen Zustand der vertieften Entspannung und Versenkung („der Patient ist jetzt in Hypnose.“), andererseits eine Methode zur Herbeiführung und Nutzung dieses Zustandes („der Therapeut arbeitet mit Hypnose“).
  • Unter Hypnotherapie versteht man die psychotherapeutische Anwendung von Hypnose.
  • Als medizinische Hypnose bezeichnet man die medizinische Anwendung von Hypnose.
  • Zahnärztliche Hypnose ist die Anwendung von Hypnose in der Zahnmedizin.
  • Die Anwendung von Hypnose durch Heilpraktiker wird als Heilhypnose bezeichnet.
  • Humanistische Hypnosetherapie ist die Anwendung von Hypnotherapie auf Basis des humanistischen Menschenbildes.
  • Die Anwendung der Hypnose zur Belustigung des Publikums durch gezielte Entwürdigung von Versuchspersonen wird als Bühnen-oder Showhypnose bezeichnet. Diese Anwendung wird von seriösen Therapeuten und ihren Verbänden strikt abgelehnt.

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[av_heading tag=’h2′ padding=’24‘ heading=’Wer darf Trance-Techniken anwenden?‘ color=“ style=’blockquote modern-quote modern-centered‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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Die Anwendung von Trance-Techniken zur Behandlung von psychischen Störungen oder von körperlichen Krankheiten ist Personen vorbehalten, die die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde haben. Diese kann entweder durch eine Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Arzt oder durch eine Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz erworben werden.

Die Anwendung von Trance-Techniken beispielsweise zur Entspannung, als Selbsthypnose zur Selbsthilfe bei psychischen oder körperlichen Krankheiten, zur Geburtsvorbereitung, zur Prävention, zur Burnout-Prophylaxe, zur Stärkung der Immunabwehr, zur allgemeinen Vitalisierung, im Coaching, zur Selbsterfahrung, Persönlichkeitsentwicklung oder zur Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens ist berufsrechtlich gesehen jedem möglich (setzt aber von der fachlichen Kompetenz her ebenfalls eine gründliche Ausbildung voraus).
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[av_heading tag=’h2′ padding=’24‘ heading=’Was sind die Ziele der Fortbildung?‘ color=“ style=’blockquote modern-quote modern-centered‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’10‘ custom_class=“][/av_heading]

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Die Fortbildung qualifiziert für die Anwendung von Trance-Techniken im Rahmen der für die/den jeweiligen Teilnehmer/in geltenden rechtlichen Vorschriften. Es wird ein umfassender Überblick in die Haltungen und Methoden der Trance-Arbeit gegeben. Die Teilnehmer/innen können vertiefte eigene Erfahrungen mit Trance-Arbeit machen und haben die Möglichkeit, im Rahmen der Seminare und der Übungsgruppen an eigenen Themen und Problemen zu arbeiten.

Allgemeines Ziel ist die Erweiterung und Vertiefung der Erlebens-, Beziehungs- und Gestaltungsfähigkeiten in der Arbeit mit Menschen und im privaten Leben.

Die vermittelten Konzepte könne gut in andere Arbeitsweisen integriert werden.

Es handelt sich nicht um eine Psychotherapie mit dem Ziel, in den Seminaren psychische Störungen von TeilnehmerInnen zu behandeln.
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[av_heading tag=’h2′ padding=’24‘ heading=’Wie werden die Konzepte und Techniken vermittelt?‘ color=“ style=’blockquote modern-quote modern-centered‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’10‘ custom_class=“][/av_heading]

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Die Klientin/der Klient kommt in ihrem/seinem Prozess nur so weit, wie die/der Therapeut/in mit sich selbst gegangen ist. Daher werden in der Fortbildung die Konzepte und Methoden aus der Eigenerfahrung heraus entwickelt, erfahrungsbezogen und mit vielen praktischen Übungen vermittelt.

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[av_heading tag=’h2′ padding=’24‘ heading=’Was machen wir in der Supervision?‘ color=“ style=’blockquote modern-quote modern-centered‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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In der Supervision werden Erfahrungen bei der Anwendungen der vermittelten Konzepte und Techniken besprochen. Im gegenseitigen Austausch und mit Unterstützung des Supervisors wird die Anwendungspraxis reflektiert, und man erhält konkrete Hilfe bei Unsicherheiten.

Die Supervision findet sonntags 10-13 Uhr nach den Seminaren statt. Bei Bedarf finden zusätzlich Supervisions-Block-Wochenenden statt.

Für das IHP-Zertifikat Trance-Arbeit sind 10 dreistündige Sitzungen und 3 dokumentierte und in der Supervision besprochene Falldarstellungen erforderlich. (Bei den Videoaufnahmen ist es wichtig, darauf achten, dass der Ton gut verstehbar ist. Videos, bei denen der Ton nicht klar verstehbar ist, können nicht supervidiert werden.)

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[av_heading tag=’h2′ padding=’24‘ heading=’Was kostet die Fortbildung?‘ color=“ style=’blockquote modern-quote modern-centered‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’10‘ custom_class=“][/av_heading]

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  • Einführungsvortrag: € 8,-
  • alle 9 Wochenendseminare bei Blockbuchung: € 2700,- statt € 3150,-, das entspricht € 300,- pro Wochenendseminar (die Ermäßigung für die Blockbuchung wird bis VOR den Aufbauseminaren auch im Nachhinein noch gewährt)
  • einzelnes Wochenendseminar € 350,-
  • dreistündige Gruppensupervision: € 100,-
  • Zertifizierungsgebühr € 50,-
  • persönliches Kennenlern- und Informationsgespräch (pauschal) € 100,-

Student/inn/en erhalten nach Zuschicken einer Kopie der Immatrikulationsbescheinigung eine Ermäßigung von 10%. (Diese Ermäßigung gilt NUR für Seminare, nicht für Supervision und nicht für die Vorträge.)

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[av_heading tag=’h2′ padding=’24‘ heading=’Wo finden die Veranstaltungen statt?‘ color=“ style=’blockquote modern-quote modern-centered‘ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’10‘ custom_class=“][/av_heading]

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Alle Veranstaltungen finden statt in der Praxisgemeinschaft Baruther Str. 21.10961 Berlin (Nähe U-Bahnhöfe Gneisenaustr./Mehringdamm/Hallesches Tor mit U6/7), ca. 15-20 Min. von Hauptbahnhof oder Bahnhof Zoo mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem PKW:
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