Wer kann teilnehmen

[av_heading heading=’Wer kann an der IHP-Fortbildung Trance-Arbeit teilnehmen?‘ tag=’h2′ style=’blockquote modern-quote modern-centered‘ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ padding=’24‘ color=“ custom_font=“][/av_heading]

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An der Fortbildung Trance-Arbeit des Instituts für Humanistische Psychotherapie (IHP) können teilnehmen:

  • Heilpraktiker/innen, Heilpraktiker/inn/en für Psychotherapie,
  • Psycholog/inn/en, Psychotherapeut/innen,
  • Ärzt/innen, Zahnärzt/inn/en,
  • Student/innen dieser Fachrichtungen,
  • Kinder-Jugendlichen-Psychotherapeut/inn/en,
  • Angehörige von verwandten Berufen ggf. nach einem (kostenpflichtigen) persönlichen Vorgespräch zur Motivationsklärung.

Die Anwendung von Trance-Techniken zur Behandlung von psychischen Störungen oder von körperlichen Krankheiten ist Personen vorbehalten, die die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde haben. Diese kann entweder durch eine Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Arzt oder durch eine Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz erworben werden.

Die Anwendung von Trance-Techniken beispielsweise zur Entspannung, zur Selbsthilfe bei psychischen oder körperlichen Krankheiten, zur Geburtsvorbereitung, zur Prävention, zur Burnout-Prophylaxe, zur Stärkung der Immunabwehr, zur allgemeinen Vitalisierung, im Coaching, zur Selbsterfahrung, Persönlichkeitsentwicklung oder zur Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens ist berufsrechtlich gesehen jedem möglich (setzt aber von der fachlichen Kompetenz her ebenfalls ein gründliches Training voraus).

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